Bad

Barrierefrei Bauen – was ist dabei zu beachten?

Solange man jung und gut zu Fuß ist, denkt kaum einer darüber nach, was sein wird, wenn dem nicht mehr so ist. Doch wenn die Beine nicht mehr so wollen oder gar der Rollstuhl wartet, wird manche kleine Schwelle zum unüberwindbaren Hindernis und manche Steckdose oder mancher Hängeschrank unerreichbar. Darüber sollte man sich bei der Planung eines Hauses bereits Gedanken machen. Dann wird der Umbau zur barrierefreien Wohnung im Falle eines Falles nicht so aufwendig.

Auf Bewegungsflächen achten

Ganz wichtig beim barrierefreien Bauen sind zunächst einmal die Bewegungsflächen. Wo ein Fußgänger einfach auf dem Absatz kehrt macht, muss ein Rollstuhlfahrer erst einmal schauen, ob er genügend Platz zum Wenden findet. In der DIN 18025 werden die Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer geregelt. Die DIN schreibt zum Beispiel vor, dass in jedem Raum eine freie Fläche von 150 x 150 cm vorgesehen werden muss. Und mit freier Fläche ist wirklich freie Fläche gemeint – irgendwelche Hängeschränke oder Wandregale dürfen dort nicht hineinragen. Freie Flächen dieser Größe sind auch in der Dusche, vor der Toilette und dem Waschbecken vorzusehen. In schmalen Räumen, die ausschließlich rückwärts oder vorwärts befahren werden, sind auch Ausnahmen möglich. Ein Streifen von 150 cm Tiefe ist vor der Längsseite des Bettes, vor Schränken oder vor Kücheneinrichtungen freizuhalten. Eine Bewegungsfläche von 120 cm reicht hingegen entlang der Betteinstiegsseite oder zwischen Wänden innerhalb der Wohnung aus.

Barrierefrei bedeutet jedoch nicht nur, dass ausreichend Bewegungsflächen vorhanden sein müssen, der Rollstuhlfahrer muss auch überall selbständig hinfahren können. Dazu gehören zunächst einmal ausreichend breite Türen. Die DIN gibt hier eine Breite von 90 cm vor. Auch der Übergang von Wohnung zu Terrasse oder Balkon ist häufig ein Hindernis. Die Industrie stellt jedoch schwellenlose Übergänge zur Verfügung, so dass dem Rollstuhlfahrer das Freiluftvergnügen nicht genommen wird. Idealerweise besteht eine barrierefreie Wohnung nur aus einem Stockwerk. Sind mehrere Stockwerke vorhanden, so hilft ein Treppenlift bei der Überwindung der Etage. Sind in einer Wohnung verschiedene Ebenen, die lediglich durch ein, zwei Treppenstufen voneinander getrennt sind, kann mit Rampen ein Übergang geschaffen werden. Klar ist auch, dass der Wohnungseingang problemlos mit dem Rollstuhl erreicht werden muss. Auch hier helfen wieder Rampen und/oder Aufzüge.

Barrierefreies Badezimmer

Das Badezimmer ist für viele Menschen der Ort, an dem sie bevorzugt alleine zurechtkommen wollen. Der Barrierefreiheit des Badezimmers ist daher besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Neben der Wanne und der Dusche muss in einem barrierefreien Bad auch der Montage von Waschbecken, Toiletten und selbst Spiegeln große Beachtung geschenkt werden. In einem „normal“ angebrachten Spiegel sieht die im Rollstuhl sitzende Person nichts. Der Spiegel sollte daher bereits mit der Waschbeckenoberkante anfangen, auch sogenannte Kippspiegel sind eine Lösung. Das Waschbecken muss so angebracht werden, dass mit dem Rollstuhl bequem herangefahren werden kann, dass also auch Platz für die Beine vorhanden ist. Auch darf das Becken nicht so hoch wie bei einer stehenden Person angebracht werden. Die DIN 18025 empfiehlt hier 65 bis 70 cm, während sonst 80 bis 85 cm üblich sind. Wird das Bad von mehreren Personen genutzt, empfiehlt sich ein in der Höhe verstellbares Waschbecken. Auch die Höhe der Toilette ist in der DIN geregelt, sie gibt eine Höhe von 48 cm einschließlich Sitz vor. Dazu sollte sie 70 cm tief sein, damit ein einfaches seitliches Umsteigen möglich ist. Wichtig sind hier auch wieder die Haltegriffe. Zudem ist die Spülung an der seitlichen Wand oder in den Haltegriffen unterzubringen und nicht hinter dem WC.

Barrierefreie Küche

Rollstuhlfahrer können mit einer normalen Küche wenig bis gar nichts anfangen. Das fängt bei zu kleinen Bewegungsflächen an und hört bei zu hoch hängenden Schränken noch lange nicht auf. Denn auch sonst muss einiges in der Küche beachtet werden. Herd, Spüle und Arbeitsplatte müssen zum Beispiel mit dem Rollstuhl unterfahren werden können. Bei der Spüle ist hierfür ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon notwendig. Darüber hinaus muss von der Arbeitsplatte bis zu den Schränken alles in der richtigen Arbeitshöhe angebracht werden. Die richtige Höhe ergibt sich individuell aus der Größe des Rollstuhlfahrers und des verwendeten Rollstuhls. Auch Backofen, Kühlschrank und Geschirrspülmaschine sollten in Greifhöhe eingebaut werden. Stehen diese am Boden, wird die Bedienung für einen Rollstuhlfahrer zur Qual, weil er sich immer tief herunterbücken muss.

Auch die Küchenarmatur muss in einer barrierefreien Küche ausgetauscht werden. Bewährt haben sich Armaturen, die sich einhändig bedienen lassen. Praktisch sind Einhebelmischer mit Verlängerungshebel und ausziehbarer Handbrause. Hilfreich ist es auch, wenn die Armaturen mit einem Thermostat versehen sind (das gilt auch bei Badarmaturen). Zum einen kann dann eine bestimmte Temperatur voreingestellt werden und zum anderen schützt ein Thermostat vor gefährlichen Verbrühungen. In einer barrierefreien Küche ist zudem darauf zu achten, dass alle Schalt- und Bedienelemente nicht im Stoßkantenbereich der Rollstuhl-Armlehnen liegen. Sie müssen jedoch vom Rollstuhl ebenso erreichbar sein wie eine genügende Anzahl von Steckdosen. Und damit das Arbeiten in der Küche besonders gut klappt, muss es eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm geben.