Barrierefreiheit = Zugänglichkeit + Komfort
Unter dem Begriff Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit aller Wohnbereiche für jeden Personenkreis zusammengefasst. Insbesondere im Zusammenhang mit körperlich beeinträchtigten Personen spielt dieser Komfort zunehmend eine wichtige Rolle. Häufig achten bereits junge Familien darauf, dass bei Neubau und Renovierung die Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Dies erspart aufwendige Umbaumaßnahmen im Alter.
Relevante Normen
Relevante Normen sind die DIN 18024 für den öffentlichen sowie die DIN 18025 für den privaten Bereich. Weitere Vorgaben sind in der DIN 18040 zu finden. Planer und Bauausführende finden dort die wichtigsten Gestaltungs- und Ausführungsrichtlinien. Geregelt sind zum Beispiel Mindestmaße für Bewegungsflächen, Erreichbarkeit der Geschosse oder die Beschaffenheit des Bodenbelags.
Fliesen und Platten im barrierefreien Haus
Keramische Bodenbeläge bieten sich gleich aus mehreren Gründen für das barrierefreie Bauen an. So lässt sich leicht eine schwellenlose Bodengestaltung ohne Kanten und Absätze realisieren. Kompromisse hinsichtlich der Ästhetik oder des Stils müssen dabei nicht geschlossen werden. Ganz im Gegenteil sorgen die Fliesen an sich für eine geschmackvolle und individuelle Ausstattung der Räume. Die Beläge lassen sich generell in allen Räumen vom Badezimmer bis zum Schlafzimmer einsetzen. In Kombination mit einer Fußbodenheizung werden so in der kompletten Wohnung ein behagliches Wohngefühl und ein angenehmes Raumklima erzeugt.
Besonders sicher für Gehbehinderte, aber auch für ältere Personen und Kinder wird die Bodenfliese im Zusammenhang mit der entsprechenden rutschhemmenden Ausstattung.
Ein wichtiges Thema: Rutsch- und Trittsicherheit
Die Rutsch- und Trittsicherheit spielt eine wichtige Rolle für das gefahrlose Begehen. Für den öffentlichen Bereich gilt die berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ für Beläge, die mit Schuhen begangen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene“. Eingestuft werden die Bodenbeläge in entsprechende Bewertungsgruppen, wobei R9 den geringsten Anforderungen und R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügt.
Vorausschauende Planung erleichtert die Barrierefreiheit
Bereits in der Planungsphase eines Neubaus sollte die Barrierefreiheit mit einbezogen werden. Dies kann durch eine von Anfang an barrierefreie Planung oder durch eine hohe Flexibilität des Grundrisses erreicht werden. Besonders im Bereich der Sanitäranlagen sollten von Anfang an die im barrierefreien Bauen empfohlenen Mindestabstände und Bewegungsflächen miteingeplant werden. Im Badezimmer kann die Vorwandinstallation mit einer Verstärkung ausgeführt werden. Dies ermöglicht später die unkomplizierte Nachrüstung mit Handgriffen. Auch eine bodengleiche Dusche macht spätere Umbauten unnötig. Schwellenlose Übergänge durch Fliesenbeläge und ausreichend große Türen mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 80cm, besser noch 90cm sind zu empfehlen.
Naturstein und Barrierefreiheit
Generell sind auch Natursteinfliesen und -platten im barrierefreien Bauen geeignet. Allerdings ist hier noch einmal besonders auf die Rutschhemmung zu achten. Im Bereich der Duschen ist bei offenporigen Natursteinen eine Versiegelung nötig, damit es nicht zum Eindringen von Feuchtigkeit und zur Verfärbung kommt. Besonders glatte Beläge wie zum Beispiel Marmor sind nicht geeignet. Ein weiterer Punkt, der bei der Auswahl berücksichtigt werden muss, ist die Säurefestigkeit. Leben körperlich beeinträchtigte Menschen in einem Haushalt werden oft spezielle Reiniger oder andere Substanzen eingesetzt, die empfindliche Bodenbeläge optisch beeinträchtigen können.