Fassade

Fassadenverkleidung mit keramischen Belägen

Fassadenverkleidungen müssen frost- und temperaturbeständig sein, Temperaturschwankungen ertragen und Witterungseinflüsse wie Feuchtigkeit, Luftverschmutzung oder Wind schadensfrei überstehen können. Diese Anforderungen können Fassadenverkleidungen aus keramischen Belägen erfüllen. Angewandt werden vier verschiedene Fassadenkonstruktionen, Voraussetzung für die Mängelfreiheit und eine lange Lebensdauer ist jeweils die fachgerechte Ausführung und die Beachtung der Richtlinien und Normen.

Im Bereich der Fliesen und Platten sind neben Steinzeug auch Klinker- und Ziegelplatten für die Fassadengestaltung einsetzbar. Keramische Fliesen und Platten müssen bezüglich der Wasseraufnahme in den Gruppen Ia und Ib nach DIN EN 14411 „Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung“ klassifiziert sein. Dies gilt für trockengepresste und Fliesen und Platten ebenso wie für stranggepresste Platten. Fliesen und Platten mit einer Wasseraufnahmefähigkeit von 3 bis 10% sind dann zugelassen, wenn vom Hersteller die Frostsicherheit bestätigt ist.

Damit keramische Materialien frostsicher sind, müssen sie über einen dichten Scherben und eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit führen. Diese Eigenschaften können allerdings aufgrund der geringen Saugfähigkeit zu Haftungsproblemen führen. Deshalb muss der Porenanteil von Platten, die als Fassadenmaterial eingesetzt werden mindestens 20mm³/g betragen.

Fassadenkonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten

Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, eine Fassade mit keramischen Materialien auszuführen. Der Geschmack des Bauherren, aber auch die bauliche Situation und die Gebäudefunktion bestimmen, welche der Methoden gewählt wird:

Vorgemauerte Fassaden
Angemörtelte Fassaden
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Wärmedämmverbundsystem