Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Fassade beziehungweise Außenwand aufzubauen. Im Baubestand findet man folgende Varianten:
- Massive, einschalige Wandkonstruktionen
- Massive zweischalige Wandkonstruktionen mit und ohne Kerndämmung
- Massive Wandkonstruktionen mit Vorhangfassade
- Ausgefachtes Mauerwerk im Fachwerk
Unterschieden wird weiterhin zwischen Warm- und Kaltfassaden. Warmfassaden sind einschalig und übernehmen zwei Funktionen gleichzeitig, nämlich den Raumabschluss und die Trennung von Innen- und Außenraum. Zu den Warmfassaden zählen Putzfassaden und Wärmedämmverbundsysteme. Sind wärmedämmende Schicht und Wetterschutzschicht durch eine Luftschicht getrennt, dann liegt eine Kaltfassade vor. Dies ist bei der Vorhangfassade der Fall.
Wann ist Fassadendämmung Pflicht?
Beim Altbau wird die Fassadendämmung dann zur Pflicht, wenn im Rahmen einer Sanierung größere Arbeiten und Veränderungen an der Fassade anstehen. Die EnEV nennt als Grenzwert 10%. Wird mehr als 10% der gesamten Außenfläche renoviert, wird also die sogenannte Bagatellgrenze überschritten, dann müssen die Richtlinien der Energieeinsparverordnung an die Dämmung eingehalten werden. Geregelt ist dies im §9, Gebäudebestand, die Höchstwerte sind in der Anlage 3 „Anforderung bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude“, Tabelle 1, Zeile 1 zu finden.
Fassadendämmsysteme in der Sanierung
Muss eine Fassade im Rahmen der energetischen Sanierung nachträglich gedämmt werden, werden hauptsächlich folgende Dämmsysteme eingesetzt: