Fassade

Fassadenmodernisierung: Einflussfaktoren – Ziele – Anforderungen

Fassadenmodernisierungen werden meist im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung vorgenommen. Im Vorfeld müssen die verschiedenen Einflussfaktoren abgeklärt werden. Ebenso müssen die Ziele, die mit der Modernisierung erreicht werden sollen sowie die Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Energieeinsparverordnung (EnEV) bedacht und berücksichtigt werden.

Bauphysikalische Aspekte der Fassadenmodernisierung

Hinsichtlich der Bauphysik spielen bei der Fassadenmodernisierung drei große Aspekte eine wichtige Rolle, nämlich

  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz
  • Schallschutz

Diese Punkte müssen im Zusammenhang mit den verwendeten Dämmstoffen, aber auch im gesamten Fassadenaufbau berücksichtigt werden. Fehler in der Konstruktion wie in der Ausführung können zu späteren Baumängeln führen.

Wärmeschutz
Feuchteschutz
Schallschutz

Baubiologie und Fassadenmodernisierung

Die Baubiologie analysiert Wechselwirkungen zwischen Baustoff und Umwelt, die den Bewohner eines Hauses schädigen oder beeinträchtigen können. Kritisch bewertet werden vor allem aus Bauteilen austretende Schadstoffe, aber auch Elektrosmog  und Strahlungsklima. Baubiologen arbeiten mit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, die alle Zusammenhänge zwischen Bauwerk und Nutzer berücksichtigen will. Neben dem zentralen Schutzziel Mensch (Bewohner) berücksichtigt die Baubiologie auch den Umweltschutz. Dies spiegelt sich in der Empfehlung für biologisch verträgliche Baustoffe und Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen nieder. Hinsichtlich der Fassadenmodernisierung spielen für die Baubiologie hauptsächlich Dämmstoff, Innenverkleidung und Anstrich sowie das nach der Sanierung vorliegende Raumklima eine Rolle.

Planungsabhängige Einflussfaktoren

In der Planungsphase müssen bereits verschiedene Einflussfaktoren bedacht und berücksichtigt werden, um die Fassadenmodernisierung durchführen zu können. Welche Faktoren dies sind, legt das Gesetz fest.

Bestandsschutz

Laut Grundgesetz Artikel 14, Abs.1 besitzt ein funktionsfähiges, noch genutztes Bauwerk einen Bestandsschutz. Dies gilt dann, wenn das Bauwerk einmal genehmigt wurde oder zumindest zum Zeitpunkt seiner Errichtung nach den damaligen Vorschriften genehmigungsfähig gewesen wäre. Im Hinblick auf eine Fassadenmodernisierung ist vor allem der aktive Bestandsschutz von Belang. Er besagt, dass bei einer Modernisierung oder Restaurierung im Rahmen des Denkmalschutzes keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Bestand vorgenommen werden. 

Energieausweis

Der Energieausweis soll Hauskäufern ermöglichen, verschiedene Immobilien hinsichtlich ihres Energiebedarfs zu vergleichen. Die Ausstellung eines Energieausweises für Neubauten und bei wesentlichen Umbaumaßnahmen ist bereits seit 2002 Pflicht. Seit der jüngsten Novellierung der Energieeinsparverordnung im Februar 2013 müssen die energetischen Kennwerte einer Immobilie bereits in Immobilienanzeigen offengelegt werden. Der Verkäufer muss dem Käufer oder auch dem Mieter einer Immobilie unaufgefordert den Energieausweis vorlegen.

Ausgestellt werden darf ein Energieausweis zum Beispiel von Architekten, Fachplanern und Ingenieuren mit Bauvorlageberechtigung sowie von Energieberatern.

Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer von massiven Fassaden beträgt 80 bis 100 Jahre. Wie lange eine Fassade hält, ist abhängig von den verwendeten Materialien, der Qualität der Planung und Ausführung sowie von Umwelteinflüssen und Pflege der Fassade im Bestand. Durch eine Fassadenmodernisierung kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bauteile im Bereich der Fassade unterschiedliche Lebenszyklen aufweisen. Folgende Richtwerte sind typisch:

  • Gründungen: etwa 80 Jahre
  • Außenwände Mauerwerk/Beton: etwa 80 Jahre
  • Außenwandbekleidung Putz mineralisch: etwa 50 Jahre
  • Fenster Weichholz: etwa 40 Jahre
  • Zweischeibenwärmeschutzverglasungen: etwa 40 Jahre
  • Fensterbeschläge: etwa 40 Jahre
  • Innenwandbekleidungen Putz: etwa 80 Jahre

Bei der Modernisierung ist zu beachten, dass vor allem tragende Bauteile wie die Gründung oder die Statik der Wand intakt sind. Sind dort Schäden oder Mängel zu entdecken, müssen diese vor der eigentlichen Fassadensanierung beseitigt werden, um eine angemessene Verlängerung der Nutzungsdauer zu erzielen.

Beurteilung von Gebäuden im Bestand

Vor Beginn jeder Sanierung sollte eine ausführliche und umfassende Begutachtung des Gebäudes durchgeführt werden. Die Begutachtung sollte folgende Punkte umfassen:

  • Diagnose des Gebäudezustands
  • Analyse der Konstruktion
  • Bewertung der Statik
  • Zustand der einzelnen Bauteile
  • Bewertung des energetischen Zustandes;

Im Anschluss an die Erfassung aller modernisierungsrelevanten Daten kann mit der Planung der Umbaumaßnahmen, bzw. der Fassadensanierung begonnen werden.

Ökologische Aspekte in der Modernisierung von Fassaden

Die Ökologie spielt auch im Bauwesen eine immer größere Rolle, sowohl hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes als auch in Bezug auf den schonenden und nachhaltigen Einsatz von Ressourcen. Ökologisch Bauen beinhaltet durchdachte energiesparende Konzepte unter Berücksichtigung moderner Technologien. Das führt bei der Bauausführung zwar zu höheren Baukosten, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energiekosten amortisieren. Zunehmend finden sich in deutschen Städten Projekte der ökologischen Stadterneuerung. Die Baumaßnahmen reichen von der einheitlichen energetischen Fassadensanierung bis hin zu einem gemeinschaftlichen energetischen Konzept.