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Grundstückseinfriedung und Sichtschutz im privaten Garten

Zum Eigenheim gehört im Idealfall auch ein Grundstück. Für die Einfriedung und die Markierung der Grundstücksgrenzen gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Oft dient der Gartenzaun auch gleichzeitig als Sichtschutz. Ist dies nicht der Fall, können Sitzflächen und Terrassen sowie andere private Aufenthaltsbereiche im Garten durch Sichtschutzelemente vor fremden Blicken abgeschirmt werden. Wie bei allen baulichen Maßnahmen stehen auch hier am Anfang einige Grundüberlegungen und eine genaue Planung.

Ob Gartengrenze oder Sichtschutzwand – am Anfang stehen einige Grundüberlegungen. Diese sollten bereits im ersten Planungsstadium überdacht werden. Diese Überlegungen betreffen den Verlauf beziehungsweise den Standort, aber auch das Material und die Befestigungsmethode. Besonders bei der Errichtung von Mauern sind die örtlichen Vorschriften zu beachten. Für jede Einfriedung gilt, dass die Nachbarn dadurch nicht gestört oder beeinträchtigt werden dürfen. So darf eine Grundstücksmauer oder ein Sichtschutzelement den privaten Bereich des Nachbarn nicht unnötig überschatten. Werden Mauern errichtet, müssen die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden, unter Umständen geben Bebauungspläne – insbesondere in Neubaugebieten – Materialien und andere Anforderungen an Grundstücksbegrenzungen vor.

Gartenmauern als Grundstücksbegrenzung

Soll als Grundstückseingrenzung eine Gartenmauer angelegt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Varianten. In der Vorüberlegung sollte bereits die Höhe festgelegt worden sein. Dient die Mauer lediglich als sichtbare Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken, sind Höhen zwischen 40 und 90 cm üblich. Um als Sichtschutz oder als wirksame Abwehr gegen unbefugtes Betreten zu wirken, muss die Gartenmauer deutlich höher sein, genehmigungsfrei sind meist Höhen bis 1,80 m. Bedacht werden muss, dass Gartenmauern je nach Baustoff eine bestimmte Breite aufweisen müssen. Deshalb ist diese Art der Grundstückseingrenzung mehr für größere Anwesen geeignet. Folgende Materialien kommen in Frage:

Ziegel
Natursteine
Pflanzringe oder -steine
Gabionen

Gartenzäune als Grundstücksbegrenzung

Gartenzäune sind die häufigste und üblichste Art, eine Grundstücksgrenze zu markieren und das Anwesen vor dem Betreten zu schützen. Als Material für den Gartenzaun kommen vorwiegend Holz oder Metall infrage, hinsichtlich der Gestaltung gibt es ebenfalls die unterschiedlichsten Varianten.

Gartenzäune aus Holz
Gartenzäune aus Metall

Sichtschutzmöglichkeiten

Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, im Garten für Sichtschutz zu sorgen. Unterschieden wird zwischen flexiblen und fest eingebauten Varianten. Sichtschutz kann aus Holz, Kunststoff, Mauerwerk oder textilen Materialien bestehen. Besonders naturnah wirkt Sichtschutz, der über Rank- und Kletterpflanzen oder Hecken realisiert wird.

Sichtschutzzäune aus Holz und Naturmaterialien
Sichtschutz aus Kunststoff
Sichtschutzmauern

Genehmigungspflichten und rechtliche Vorschriften für Grundstücksumfassungen und Sichtschutz

Die Gestaltung der Grundstücksgrenze kann schnell zum Streitpunkt mit dem Nachbarn werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die rechtlichen Vorschriften zu kennen und sich daran zu halten. Immer empfehlenswert ist, sich mit dem Nachbarn im Voraus abzusprechen. Gartenzäune und -mauern zählen zu den Einfriedungen, die ein Grundstück vom benachbarten Anwesen sichtbar abgrenzen. Lebende Zäune wie Hecken oder Sträucher gehören nicht in diese Kategorie. Bis zu der in der Landesbauordnung angegebenen Höhe sind die baulichen Anlagen meist genehmigungsfrei. Weitere Fragen zur Gestaltung und zu weiteren Regeln sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder festgehalten. Auch die Gemeinden können bei Fragen oft Auskunft geben.

Errichtet wird der Gartenzaun oder die Gartenmauer auf der Grundstücksgrenze, Grenzabstände müssen dabei in der Regel nicht beachtet werden. Für Höhe und Materialwahl gilt neben den Gesetzen und Verordnungen auch die Ortsüblichkeit. Dies bedeutet, dass die Einfriedung etwa so aussehen soll wie in der unmittelbaren Nachbarschaft. Eine Einschränkung hinsichtlich der Errichtung gibt es dann, wenn Mauer, Sichtschutz oder Zaun die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen beeinträchtigen.

Für Sichtschutzelemente gelten im Großen und Ganzen die gleichen Vorgaben hinsichtlich Genehmigungspflicht, Gestaltung und Berücksichtigung der Nachbarschaftsrechte. Strittig und anfechtbar kann ein Sichtschutzelement dann werden, wenn ein Sichtschutz höher als das erlaubte Maß ist und in einem Bereich aufgestellt ist, für den lediglich ein Sondernutzungsrecht besteht. Laut Urteil des Oberlandesgerichtes (16 Wx 3/98) können die Nachbarn die Entfernung verlangen, wenn die ortsübliche Höhe überschritten wird.

Regelungen für Hecken als lebendige Zäune und Sichtschutzelemente

Hecken werden schon immer gerne als Grenzmarkierung wie auch als Sichtschutzmaßnahme eingesetzt. Die Handhabung ist in der Regel in den Nachbarrechtsgesetzten der Länder festgelegt. Damit es im Verlauf des Lebenszyklus keinen Ärger mit der Nachbarschaft geht, müssen bei der Heckenpflanzung auf der Grenze bestimmte Mindestabstände in Abhängigkeit von der Heckenhöhe eingehalten werden:

  • Höhe bis 100 cm, Grenzabstand 25 cm
  • Höhe 101 bis 150 cm, Grenzabstand 50 cm
  • Höhe 151 bis 200 cm, Grenzabstand 75 cm
  • Höhe 201 bis 300 cm, Grenzabstand 100 cm
  • Höhe 301 bis 500 cm, Grenzabstand 125 cm
  • Höhe 501 bis 1500 cm, Grenzabstand 300 cm
  • Höhe ab 1501 cm, Grenzabstand 600 cm

Auch hier gibt es in den Ländern unter Umständen abweichende Regelungen, die vor der Pflanzung erfragt werden müssen.