Eingangstüren und Garagentore

Garagentore im Überblick

Garagentore werden in der Regel aus Aluminium, seltener aus Edelstahl oder Holz gefertigt. Mittlerweile werden auch Garagentore aus Vinyl zunehmend angefragt.

Je nach Einsatzgebiet und Anforderung gibt es Garagentore in unterschiedlichen Formen. Nicht nur im gewerblichen Bereich geht der Trend immer mehr hin zu kraftbetriebenen Anlagen, da diese nicht nur mehr Komfort, sondern auch mehr Sicherheit bieten. Wichtig für den Betreiber ist eine regelmäßige Wartung. Dazu ist er im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht verpflichtet.

Garagentore – die verschiedenen Arten

Das im privaten Wohnungsbau nach wie vor am häufigsten eingesetzte Garagentor ist das Schwingtor, weitere Formen sind Sektionaltor, Kipptor, Rolltor oder Flügeltor. Jedes dieser Systeme hat Vor- aber auch Nachteile.

Das Schwingtor
Sektionaltore
Das Rolltor
Das Flügeltor

Kraftbetriebene Systeme

Elektrische Garagentorantriebe lassen sich für die meisten Tore auch nachträglich montieren. Über eine Antriebskette, einen Spindelantrieb oder per Zahnriemen wird der Tormechanismus betätigt, den Antrieb selbst übernimmt ein Elektromotor. Die Antriebsarten unterscheiden sich hinsichtlich Lautstärke, Lebensdauer und Zugkraft. Besonders leise, allerdings auch mit vergleichsweise geringer Zugkraft arbeiten Zahnriemenantriebe.

Gestartet wird der elektrische Antrieb entweder über einen Schalter in der Garage oder per Funksender. Diese Variante ist besonders komfortabel, da das Garagentor beim Anfahren vom Auto aus geöffnet werden kann. Generell benötigt der Elektromotor einen Anschluss ans Stromnetz, alternativ können die Motoren mit Akkus oder per Solarenergie betrieben werden.

Einbruchhemmung für Garagentore – Zertifizierung durch den ttz

In der Richtlinie „Einbruchhemmung für Garagentore“, die der Industrieverband Tore, Türen, Zargen (ttz) entwickelt hat, wird genau definiert, welche Anforderungen ein einbruchsicheres Garagentor erfüllen muss und nach welchen Kriterien die Sicherheit geprüft werden kann. Nach erfolgter Prüfung kann die Zertifizierung „Geprüfte Einbruchhemmung“ vergeben werden. Auf eine entsprechende Einbruchshemmung sollte bereits beim Einbau des Garagentors Wert gelegt werden, da sich Einbruchsicherungen nachträglich oft nur schwer installieren lassen.

Garagentore in der Verkehrssicherungspflicht

Haus- und Immobilienbesitzer unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Betreiber für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb ihrer Anlagen verantwortlich sind. Für Personen- und Sachschäden, die aufgrund eingeschränkter Funktionstüchtigkeit oder mangelnder Sicherheit von der Anlage verursacht werden, haftet der Betreiber, Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn nicht eine regelmäßige Wartung und Pflege der Anlage nachgewiesen werden kann. Dies bezieht sich nicht nur auf den Antrieb selbst, sondern auf alle Teile der Toranlage.

Zur Absicherung empfiehlt es sich, die Anlagen regelmäßig von einer fachkundigen Stelle überprüfen zu lassen. Ein Prüfprotokoll liefert im Ernstfall den gültigen Nachweis über die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.