Der Untergrund muss stimmen
Bereits der Untergrund muss im Schwimmbad äußerst sorgfältig ausgeführt sein. Der Betonkörper, der das Becken bildet, muss den Gütebestimmungen der DIN EN 206-1 / DIN 1045 entsprechen. Im Merkblatt „Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau“, Stand Juli 2008 des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sind weitere Bestimmungen festgehalten. Ein wichtiger Punkt ist die Belegreife. Laut DGfdB-Merkblatt (Deutsche Gesellschaft für das Badwesen) „Schwimm- und Badbecken aus Stahlbeton“ und ZDB-Merkblatt „Schwimmbadbau“ sind Stahlbetonbecken nach sechs Monaten belegreif, Fachleute nennen eine erforderliche Wartezeit von mindestens drei Monaten. Durch die Einhaltung dieses Zeitraums ist abgesichert, dass die verlegten Fliesen nach der Verlegung nicht durch den Restschwund im Beton und dadurch entstehende Spannungen beschädigt werden.
Alles dicht?
Vor der Verlegung der Fliesen muss die Dichtigkeit des Betonkörpers geprüft werden. Dies findet über eine Befüllung mit chlorhaltigem Wasser über einen Zeitraum von 14 Tagen statt. Das Chlor dient dazu, die Ansiedlung von Mikroorganismen schon vor der Verlegung der keramischen Beläge zu verhindern.
Alle Anschlussbereiche müssen im Vorfeld zuverlässig mit einer Verbundabdichtung versehen werden. Die Betonoberfläche wird zum Beispiel über das Sandstrahlverfahren mechanisch vorbehandelt, damit ein kapillaroffener und verbundfähiger Untergrund für den Fliesenbelag geschaffen wird. Die Auswahl der Verlegewerkstoffe wie Abdichtung, Fliesen, Fliesenkleber und Fugenmaterial richten sich unter anderem auch nach der Wasserqualität und -zusammensetzung, die über eine Vorabanalyse ermittelt werden
Anforderungen an Fliesen in Nassräumen
In ausgesprochenen Nassbereichen stellen keramische Fliesen und Platten nach wie vor die hygienischste Form des Belages dar. Besonders die in den Barfußbereichen von Schwimmbädern verlegten Fliesen müssen hohe Anforderungen an die Trittsicherheit und Rutschhemmung erfüllen. Der „Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ hat Fliesen, die in diesen Bereichen verlegt werden, in drei Bewertungsgruppen eingeteilt. Die Prüfung erfolgt in genormtem Ablauf auf geneigten Flächen, auf denen sich Testpersonen bewegen. Beschrieben ist der Prüfungsablauf in der DIN EN 51097 „Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene“.
- In die Bewertungsgruppe A fallen weitgehend trockene Barfußgänge in Saunabereichen, Ruhezonen im Schwimmbad, Umkleideräume und Beckenböden von Nichtschwimmerbecken.
- Nasse Barfußgänge und Fußböden wie sie in Duschräumen, Beckenumgängen, Wellen- und Planschbecken oder ins Wasser führende Treppen mit einer Breite von weniger als 1m zu finden sind, müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe B ausgestattet sein.
- Fliesen der Bewertungsgruppe C sind für Fliesen auf ins Wasser führenden Treppen mit B > 1m, Durchschreitbecken oder geneigte Beckenränder gefordert.
Verlegung der Fliesen in Nassbereichen
Besonders wichtig bei der Verlegung von keramischen Fliesen und Platten in Nassräumen: die weitgehend hohlraumfreie Verlegung. Besonders gut lässt sich dies mit dem Buttering-Floating-Verfahren realisieren, bei dem Fliesenkleber sowohl auf den Untergrund als auch auf die Fliese selbst aufgetragen wird. Werden Mosaikfliesen verlegt, empfehlen sich kopfgeklebte Fliesen, bei denen die Trägerschicht auf der Vorderseite der Fliesen aufgebracht ist. Diese wird nach dem Verlegen und Abbinden der Fliese, aber vor dem Verfugen abgelöst. In Schwimmbecken müssen Fliesenkleber und Fugenmörtel der Qualitätsstufe 2 laut DIN EN 12004 verwendet werden. Besondere Anforderungen an Kleber und Fugenmaterial bestehen in Thermal- und Solebädern. Vor der Auswahl des Materials ist die Wasserzusammensetzung zu prüfen.
Verfugt wird im Schwimmbad und in Nassbereichen bevorzugt mit dauerelastischen Fugen. Zusätzliche Kunststoffvergütungen erhöhen deren Haltbarkeit. Rand- und Dehnungsfugen aus Silikon sollten mit einem Primer vorgrundiert werden, um eine ideale Haftung des Materials zu erzielen.
Schadensvermeidung im Schwimmbadbau auf einen Blick
Wie schadensfrei ein Fliesenbelag im Schwimmbad ausgeführt wird, hängt von verschiedenen Komponenten ab. Fehler im Untergrund rächen sich ebenso wie Abdichtungsmängel oder nicht fachgerecht verlegte Fliesen:
- Der Betonkörper muss mindestens drei, besser bis zu sechs Monate ausgehärtet sein, bevor die Fliesen verlegt werden.
- Normgerechte Abdichtungsmaßnahmen in Form einer Verbundabdichtung sind Pflicht. Insbesondere die Anschlussdetails müssen maximal sorgfältig ausgeführt sein.
- Damit es durch hochliegende Wasserstände nicht zum Eindringen von Wasser unter dem keramischen Belag am Beckenrand kommt, muss am Beckenkopf eine kapillarbrechende Verfüllung eingebracht werden.
- Für die Kombination von Abdichtung und Kleber muss ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach Bauregelliste A, Teil 2, Nr. 1.10 vorliegen. Fliesenkleber und -mörtel müssen auf die Wasserzusammensetzung und die geplanten chemischen Wasseraufbereitungsmittel abgestimmt sein.
- Besonders wichtig ist die hohlraumfreie Verklebung (95%). Um dies zu erreichen, eignet sich das Buttering-Floating-Verfahren; Mosaikfliesen dürfen nur als kopfgeklebte Variante eingesetzt werden.
- Vor der Erstbenutzung des Schwimmbeckens bzw. des Nassraums muss eventuell verwendetes Epoxidmaterial vollständig aushärten, da es ansonsten zu vergilbenden Fugen kommen kann.