Welche Versicherungen wählen?
Das kommt ganz auf den Umfang Ihrer Modernisierungsmaßnahmen an. Eine Bauherrenversicherung mit eingeschlossener Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen, die aus den Haftpflichtansprüchen Dritter resultieren. Eine Bauleistungsversicherung hilft bei unvorhergesehenen Schadensfällen, z.B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Wetterereignisse. Fragen Sie auch Ihre Handwerker, die ja meist selbst gut abgesichert sind.
Bauhelfer-Unfallversicherung ist Pflicht
Wer Eigenleistungen mit Freunden, Verwandten oder Arbeitskollegen erbringt, muss seine Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft versichern, sofern die Gesamtarbeitszeit jeweils mehr als 39 Stunden beträgt. Die private Haftpflicht befreit Sie nicht von dieser Verpflichtung.
Mehr Infos unter www.bgbau.de
5 Jahre Gewährleistung ist Standard
Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist auch ohne Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) geregelt. Sie können die Fristen aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber 2 Jahre. Wurde ein Mangel arglistig verursacht, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre.