Verpflichtung zur Professionalität
Die Landesbauordnungen verpflichten Sie als Bauherren zur fachgerechten Ausführung aller Maßnahmen, auch wenn diese nicht genehmigungspflichtig sind. Bei Elektroinstallationen ist die Ausführung durch Fachleute sogar vorgeschrieben.
Wissen und Qualität – die beste Garantie
Schlüssige Pläne, ein betreuender Architekt, Top-Baustoffe sowie erfahrene, bewährte Handwerksfirmen aus dem regionalen Umfeld – so führen Sie Ihr Vorhaben mit Sicherheit zum Erfolg. Fragen Sie auch Ihren EUROBAUSTOFF Fachhändler. Er gibt Ihnen gerne die entsprechenden Empfehlungen. Dennoch ist es immer gut zu wissen, wie es mit Garantien und Gewährleistungen aussieht, damit Sie im Fall der Fälle nicht das Nachsehen haben.
Die Bauabnahme entscheidet
Die Bauabnahme ist der vielleicht wichtigste Akt, den Sie am Ende Ihres Neubauprojekts absolvieren müssen. Nehmen Sie dazu auf jeden Fall einen Profi mit, falls Sie keinen Architekten haben. Auch bei „Kleinigkeiten“ gilt: Ist nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit, sollten Sie die Abnahme verweigern, um nicht Ihr Recht auf Übernahme einer mängelfreien Immobilie zu gefährden. Denn mit der offiziellen Unterzeichnung des Bauabnahmeprotokolls gilt der Bau als abgeschlossen und übernommen. Alle Risiken gehen nun auf Sie als den Bauherrn über, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Wichtig: Ab jetzt sind Sie es als Bauherr, der dem Unternehmer alle Mängel nachweisen muss.
5 Jahre Gewährleistung ist Standard
Für die Leistungen von Architekten gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist automatisch, d.h. auch ohne Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) geregelt. Sie können die Fristen aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber 2 Jahre. Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre.