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Energiestandards im Wohnungsbau

Um den Energiebedarf eines Eigenheims zu beschreiben, wurden in den letzten Jahren verschiedene Energiestandards festgelegt. Je nachdem wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes pro m² und Jahr ist, werden die Bauwerke kategorisiert.

Der jeweilige Standard samt Verbrauch sowie einige andere energetisch relevante Werte werden im Energieausweis festgehalten. Nicht in die Bewertung mit ein fließt das Nutzerverhalten. Deshalb bieten die nachgewiesenen Werte stets nur Richtlinien und Anhaltspunkte.

Die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit dem 01. Mai 2014 trat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Im Vergleich zur Vorfassung hat sich einiges geändert, was sich direkt oder indirekt auch auf die bestehenden Energiestandards auswirkt. Die Verschärfungen für Neubauten treten im Jahr 2016 in Kraft. Alle Bauwerke für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 eingereicht wird, müssen den neuen Regelungen entsprechen. Auf folgende Änderungen müssen sich Bauherren und Planer einstellen:

  • Im Vergleich zum bis jetzt gültigen Höchstwert für den Jahres-Primärenergieverbrauch sinkt der zulässige Verbrauch um 25%, das Referenzgebäude bleibt dabei gleich. Für die Berechnung wird ein Abminderungsfaktor von 0,75 verwendet.
  • Für den Wärmeschutz der Gebäudehülle gibt es ebenfalls neue Vorgaben. So dürfen die maximal zulässigen Transmissionswärmeverluste der Umfassungsfläche in Bezug auf die zulässigen Werte des Referenzgebäudes nicht überschritten werden. Dies bedeutet etwa eine erforderliche Verbesserung des Wärmeschutzes um 20 %.
  • Durch die Möglichkeit, selbst erzeugten und im Gebäude genutzten Strom aus erneuerbaren Energien vom Endenergiebedarf abzuziehen, verbessert sich die Energiebilanz.

Die KfW Effizienzhaus Standards

Die KfW Effizienzhaus Standards beziehen sich auf die Vorgaben der EnEV. Je nach Einsparpotential sind verschiedene attraktive Förderungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich. Die EnEV basiert auf einem Referenzgebäude als Neubau. Ein KfW Haus 100 erfüllt dessen Vorgaben, mit absteigender Kennziffer werden diese immer weiter unterschritten. Damit steigen auch die möglichen Fördersummen. Unterschieden werden für Neubauten folgende Standards:

KfW Effizienzhaus 100
KfW Effizienzhaus 70
KfW Effizienzhaus 55
KfW Effizienzhaus 40

Passivhäuser

Ein Passivhaus wird gerne mit einer Thermoskanne verglichen. Eine dicke Dämmschicht über alle Außenflächen verhindert Wärmeverluste. Die Wärme, die in einem Haushalt ohnehin anfällt, bleibt im Inneren des Hauses, auf eine Heizungsanlage kann deshalb verzichtet werden. Passivhäuser müssen absolut luftdicht errichtet werden und sind deshalb eine echte Herausforderung für Planer und Bauausführende. Die Luftzufuhr wird über eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geregelt, für Warmwasser und eventuell erforderliches Zuheizen werden ausschließlich regenerative Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen genutzt. Die theoretische Umweltbilanz eines Passivhauses ist dementsprechend niedrig: Der Primärenergiebedarf wird auf 120 kWh/m² a begrenzt, der Heizwärmeverbrauch beträgt lediglich 15 kWh/m²a. Durch den geringen Energieverbrauch ist ein Passivhaus auch umweltfreundlich. Der jährliche CO2-Ausstoß liegt bei 2,0 kg/m². Im Vergleich dazu stößt ein ungedämmter Altbau pro m² und Jahr bis zu 60 kg CO2 pro m² aus.

Der Nachteil eines Passivhauses: Die Investitionskosten sind hoch, die Wärmezufuhr in den Räumen muss durch aufwendige Technik geregelt werden. Bei einem Stromausfall fällt auch die Lüftungsanlage aus und das gesamte Wärmekonzept funktioniert nicht mehr. Schließlich müssen auch die Bewohner „mitmachen“. Nur mit einem angepassten Nutzerverhalten kann das Potential im Passivhaus effektiv genutzt und tatsächlich der versprochene niedrige Energieverbrauch realisiert werden.

Null- und Plusenergiehäuser

Beim Null- und Plusenergiehaus ist das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ausgeglichen beziehungsweise wird zusätzliche Energie im Haus produziert. Im Grunde genommen liegt dieser Haustyp im Trend, denn das erklärte Ziel der Forschung ist es, autarke und von externer Energieversorgung unabhängige Bauwerke zu errichten. Bei diesen Haustypen – deren Bezeichnung übrigens nicht normiert ist – erzeugen regenerative Anlagen wie Solarthermie oder Photovoltaik auf dem Hausdach die benötigte Energie und zwar in dem Maß, in dem sie im Haus benötigt wird. Bleibt Energie übrig, die ins öffentliche Netz eingespeist werden kann, spricht man von Plus-Energie-Häusern. Die Architektur des Gebäudes und seine Ausrichtung sind so gestaltet, dass die von der Umwelt zur Verfügung stehende Energie optimal genutzt werden kann.

Mit Versuchen und Forschungen in dieser Richtung wird auf das Ziel der Bundesregierung hingearbeitet, bis zum Jahr 2021 sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“ zum Standard zu erklären. Aktuell lassen sich diese Haustypen nur rein rechnerisch nachweisen, in der Praxis muss zumindest zeitweise auch von außen Energie zugeführt werden.

Niedrigenergiehäuser

Als Niedrigenergiehaus werden Neubauten bezeichnet, bei denen der Primärenergiebedarf aus der EnEV um mindestens 20 % unterschritten wird, der Transmissionswärmeverlust muss um 30 % niedriger liegen als in der EnEV vorgegeben. Da die Bezeichnung nicht geschützt ist, werden häufig auch solche Bauten als Niedrigenergiehaus bezeichnet, die die Vorgaben der EnEV gerade so erfüllen. Gemessen an früheren Standards ist dies auch richtig, da heutige Neubauten deutlich weniger Energie benötigen. Weiterhin gibt es unterschiedliche Vorgaben, wie weit die Standardwerte unterschritten werden. Geheizt wird im Niedrigenergiehaus mit möglichst energiesparenden Anlagen wie modernen Brennwertkesseln oder erneuerbaren Energien, zum Beispiel Solaranlagen oder Wärmepumpen.

Generell sollte bei der Bezeichnung Niedrigenergiehaus genau überprüft werden, welche Verbrauchs- und Dämmwerte garantiert werden. Auskunft gibt hier der Wärmeschutznachweis oder bei bereits bestehenden Gebäuden der Energieausweis.

Energiesparhäuser

Neben den geregelten und genormten Bezeichnungen für Energiestandards im Bauwesen gibt es auch verschiedene recht freie Begriffe. Diese sind entweder veraltet, wurden nie wirklich anerkannt oder dienen mehr der Werbung als der Bezeichnung echter Energiekennwerte im Neubau. Dazu gehört zum Beispiel der Begriff „Energiesparhaus“. Das sogenannte „3-Liter-Haus“ begrenzt lediglich den maximalen Heizöl-Verbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Angaben oder Richtwerte zum Primärenergieverbrauch werden nicht gemacht. Das „Null-CO2-Haus“ wird mit regenerativen Energieträgern beheizt. Dies hat zur Folge, dass zumindest theoretisch kein zusätzliches CO2 produziert wird. Weitere Vorgaben für diesen Haustyp gibt es nicht.

Der Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert die Standards eines Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs. In der Energieeinsparverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen geregelt, so zum Beispiel wer den Energieausweis ausstellen darf und welche Angaben im Ausweis gemacht werden müssen. Seit 2013 gibt es für Immobilienverkäufer und Vermieter die Pflicht, den Ausweis unaufgefordert vorzulegen.

Im Energieausweis sind neben allgemeinen Angaben zum Gebäude Aussagen über den Einsatz regenerativer Energien zu finden sowie Kennwerte zum Energieverbrauch und eine energetische Einstufung. Berechnet werden können die Kennwerte auf zwei verschiedene Arten. Beim Bedarfsausweis wird der errechnete Energiebedarf im Gebäude als Grundlage verwendet. Alter des Hauses, vorhandene Dokumente und die Heizungsanlage liefern mit standardisierten Werten die nötigen Vorgaben. Wird ein Verbrauchsausweis erstellt, bilden die gemessenen Verbrauchswerte die Berechnungsgrundlagen.