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Energetische Gebäudesanierung

Seitdem im Jahr 2002 die erste Fassung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) in Kraft trat müssen Bestandsgebäude energetisch nachgerüstet werden. Die sogenannte Nachrüstverpflichtung beinhaltet zum Beispiel eine Optimierung und Modernisierung der Heizungsanlage sowie eine verbesserte Wärmedämmung der Außenhülle.

In der EnEV sind je nach Fassung verschiedene Fristen festgelegt, innerhalb derer die Hausbesitzer die Nachrüstung durchführen lassen müssen. Dies gilt auch dann, wenn keine weiteren Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Wird ein Bestandsgebäude umgebaut oder werden Bereiche ausgetauscht, darf sich der energetische Standard nicht verschlechtern.

Maßnahmen der energetischen Sanierung im Altbau – Nachrüstpflichten für Eigentümer

Unter die Nachrüstpflichten fallen verschiedene Komponenten am Gebäude wie auch an der Haustechnik. Schwerpunkt jeder Maßnahme ist die Verbesserung der Effizienz bzw. die Einsparung von Energie. Insbesondere folgende Punkte sind im Regelwerk genannt und beschrieben:

  • Austausch und Modernisierung alter Heizungskessel und –anlagen
  • Dämmung von wärmeverteilenden Leitungen in nicht beheizten Teilen des Gebäudes, inklusive Warmwasserleitungen
  • Dämmung der Außenhülle eines Gebäudes dazu gehören Wände, Fenster, Türen, und Dach
  • Dämmung erdberührter Bauteile wie Sohlplatte oder Kellerwände unter der Erde
  • Dämmung von Dachschrägen und obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum

In der EnEV 2014 sind im Gegensatz zur Vorversion einige Pflichten verschärft worden. So müssen alte Heizkessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Als Stichtag galt der 01. Januar 2015. Je nach Einzug in das betreffende Gebäude können jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel greifen. So ist ein Austausch nicht zwingend notwendig, wenn das Ein- oder Zweifamilienhaus vom Besitzer bewohnt und erst im Jahr 2002 bezogen wurde. Auch Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel und Heizkessel mit einer Nennleistung mit weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt dürfen weiterhin genutzt werden. Für die obersten Geschossdecken gilt in der neuen EnEV ein Grenzwert von 0,24 für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Die Frist reicht hier noch bis zum 31. Dezember 2015.

Hinsichtlich der Nachrüstpflichten gilt weiterhin der Amortisierungsvorbehalt. Die Einsparungen, die durch die Nachrüstung erreicht werden, müssen sich innerhalb von 10 Jahren rechnen. Ansonsten wird der Hausbesitzer in vielen Fällen von der Umrüstungspflicht freigestellt.

Gebäudehülle luftdicht sanieren
Fenstersanierung
Energetische Dachsanierung

Wirksame Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung im Überblick

In der Praxis kommen verschiedenste Maßnahmen zur energetischen Fassaden- bzw. Gebäudesanierung zum Einsatz. Einige davon sind besonders geeignet, Wärmeverluste zu verringern und den Energieverbrauch zu reduzieren:

  • Montage einer Wärmedämmung an der Deckenunterseite unbeheizter Keller zum Wohnraum hin
  • Fenstersanierung durch nachträglichen Einbau von Dichtungen und einer Isolierverglasung (möglich bei Einfach-, Kasten- und Verbundfenstern in gutem Zustand)
  • Innendämmung durch Leichtlehmwände oder einer Schicht von hochwärmedämmendem Steinen, wenn Sichtmauerwerk erhalten bleiben soll
  • Neue Vorhangfassaden mit Wärmedämmung und Hinterlüftung auf schadhaften Fassaden
  • Wärmedämmverbundsystem auf sanierungsbedürftigen Putzfassaden
  • Dämmung der obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum hin durch Auflage einer Wärmedämmschicht
  • Zwischen- und/ oder Untersparrendämmung auf intakten, aber nicht ausreichend gedämmten Dachkonstruktionen

Haustechnik im Altbau

Neben der Bausubstanz selbst gehört zu einem wirksamen energetischen Sanierungskonzept immer auch die Modernisierung der Haustechnik. In der Regel muss mindestens der Wärmeerzeuger selbst, also der Heizkessel, erneuert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich immer auch eine Überprüfung des verwendeten Energieträgers. Möglich ist die Orientierung an den infrastrukturell vorhandenen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl, immer häufiger stehen auch regenerative Brennstoffe zur Diskussion und werden als alleiniger Primärenergieträger oder als Kombination mit fossilen Brennstoffen eingesetzt. Die Erneuerung der Heizungsanlage sollte möglichst im Rahmen der Wärmedämmmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden. Die vorhandenen Heizkessel sind in der Regel für das ungedämmte Gebäude konzipiert und arbeiten nach einer Sanierung und dem dadurch gesunkenen Energiebedarf häufig unwirtschaftlich.