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Wenn das Geld knapp wird – Lastenzuschuss für Immobilienbesitzer

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse machen es Besitzern von Eigenheimen oder Wohnungen mitunter schwer, die Kosten für ihre Immobilie zu tragen. Vielen ist nicht bekannt, dass es dafür eine staatliche Unterstützung gibt: den Lastenzuschuss.

Beim Wohngeld gibt es nämlich nicht nur den Zuschuss zur Miete. Auch Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Häuser haben unter Umständen Anspruch auf eine Unterstützung des Staates. Denn auch Häuslebauer kommen in finanzielle Notlagen und haben dann Anspruch auf den Lastenzuschuss. Damit soll finanzschwachen Bürgern geholfen werden, einen vorübergehenden – oder auch länger andauernden - Engpass zu überbrücken.

Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Der Zuschuss ist kein Kredit, muss also nicht zurückgezahlt werden.

Wer hat Anspruch?

Der Lastenzuschuss kann nur von Eigentümern beantragt werden, die die Immobilie selbst bewohnen. Dies gilt sowohl für Häuser wie auch für Wohnungen – auch bei Zweifamilienhäusern. Drei Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Belastung durch die Immobilie.

Nicht wohngeldberechtigt sind alleinstehende Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Der Zuschuss wird jeweils für ein Jahr gewährt. Bei Bedarf kann danach ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe wird individuell berechnet. Beim Einkommen werden die gesamten zu versteuernden Einkünfte berücksichtigt, also auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen. Als Kosten für die Immobilie zählen neben Zins und Tilgung des Darlehens auch Ausgaben für Modernisierung und Instandhaltung.

Wo kann ich den Lastenzuschuss beantragen?

Anträge gibt es bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Sie bietet auch eine umfassende Beratung an und kann den genauen individuellen Betrag berechnen.

Informationen über die ungefähren Beträge bietet das Bundesbauministerium auf seiner Website mit