Rechtliches
Bauabnahme
Ein großer Schritt – emotional wie juristisch – ist die Bauabnahme am Ende des Bauprojektes. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erklären Sie, dass die Arbeiten abgeschlossen und das Gebäude gemäß der vereinbarten Vorgaben in der Baubeschreibung und dem Bauvertrag fertiggestellt ist. Alle Risiken gehen ab diesem Zeitpunkt auf Sie als Eigentümer über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
Bei Mängeln sind Sie nun in der Nachweispflicht. Haben Sie keinen Architekten, der Sie bei der Bauabnahme begleitet, sollten Sie einen unabhängigen Bausachverständigen beauftragen. Dokumentieren und melden Sie jeden Mangel und verweigern Sie die Abnahme so lange, bis die Mängel innerhalb einer angemessen Frist behoben wurden.
Gewährleistung
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bauabnahmeprotokoll beginnt die Uhr für die Gewährleistungsfrist zu laufen. Entdecken Sie jetzt noch Baumängel, haben Sie laut Gesetz die Möglichkeit, Nachbesserung, Beseitigung oder Schadenersatz zu fordern. Für die Leistungen von Architekten gilt generell eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren.
Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist davon abhängig, welche gesetzliche Regelung der Vertragsform zugrunde liegt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werksvertrag § 631 ff) beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nur 4 Jahre. Ist ein Mangel auf arglistige Täuschung zurückzuführen, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre.
Die goldenen Regeln zur Bauabnahme
- Nehmen Sie das Abnahmeverlangen des Bauunternehmers wahr und beachten Sie die Fristen zur Erklärung der Abnahme.
- Lassen Sie sich nicht zu einer Abnahme drängen und holen Sie sich Unterstützung vom Profi!
- Listen Sie im Abnahmeprotokoll alle Mängel auf und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung.
- Behalten Sie eine Kopie des Protokolls.
- Kümmern Sie sich vor Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist um eine Überprüfung des Objekts auf Mängel.
Die häufigsten Fallen in Bauverträgen
Jeder Vertrag hat seine Tücken, das ist beim Bauvertrag nicht anders. Damit Sie sich hinterher nicht ärgern und auf ungeplanten Kosten sitzen bleiben, verraten wir Ihnen, auf welche Punkte Sie besonders Wert legen sollten.