Hochwasser

Planung & Partner

Das Grundstück oder Wunschobjekt ist gefunden, der finanzielle Rahmen abgesteckt und erste Gespräche mit Banken haben Sie auch schon geführt. Dann geht es jetzt an die weitere Planung und daran, die richtigen Partner für Ihr Vorhaben zu finden. Recherchieren Sie gründlich und holen Sie sich Empfehlungen von Bekannten ein. Ziehen Sie nur Fachleute zurate, denen Sie vertrauen und die zu Ihrem Projekt passen.

Baugenehmigung – Ja oder Nein?

Wer ein neues Haus baut, braucht eine Baugenehmigung – klar. Doch wie verhält es sich mit Umbauten, Anbauten oder Modernisierungsmaßnahmen? Darf hier nach Lust und Laune gestaltet werden? Die Antwort: jein. Ob Ihr Projekt einer Genehmigung bedarf, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und vom Bebauungsplan Ihrer Gemeinde abhängig. Wird der äußere Gesamteindruck des Hauses verändert, sind die Umbauten meist genehmigungspflichtig. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispiele aufgelistet.

Ja

  • Fassaden-Renovierung mit starken Farb- und Form­änderungen
  • Änderung der Dachneigung
  • Änderungen der Dach­flächen (z. B. durch Gauben und Dach­terrassen)
  • Dachausbau (Wohnraum)
  • Kellerausbau (Wohnraum)
  • Abfangen tragender Wände
  • Anbauten (z. B. Winter­gärten und Balkone)
  • Nachträglicher Einbau von Heizräumen
  • Nachträglicher Einbau von Heizöl- und Flüssiggas-Lagerstätten
  • Veränderungen an der Abwasseranlage

Nein

  • Dachdeckungen, wenn Farb- und Materialcharakter erhalten bleiben
  • Erneuerung von Fenstern und Türen, sofern dies nicht zu Veränderungen an der Fassade führt
  • Instandsetzungen und Ver­schönerungen
  • Änderung der Installationen (Heizung, Wasser, Gas, etc.)
  • Änderung oder Errichtung von nichttragenden und nicht aussteifenden Innenwänden
  • Ausbau von Keller und Dach zu lediglich vorübergehend nutzbaren Räumen, z. B. Hobby-, Partyraum, Sauna
  • Anbringung bzw. Änderung von Dach­flächenfenstern