Baugenehmigung – Ja oder Nein?
Wer ein neues Haus baut, braucht eine Baugenehmigung – klar. Doch wie verhält es sich mit Umbauten, Anbauten oder Modernisierungsmaßnahmen? Darf hier nach Lust und Laune gestaltet werden? Die Antwort: jein. Ob Ihr Projekt einer Genehmigung bedarf, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und vom Bebauungsplan Ihrer Gemeinde abhängig. Wird der äußere Gesamteindruck des Hauses verändert, sind die Umbauten meist genehmigungspflichtig. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispiele aufgelistet.
Ja
- Fassaden-Renovierung mit starken Farb- und Formänderungen
- Änderung der Dachneigung
- Änderungen der Dachflächen (z. B. durch Gauben und Dachterrassen)
- Dachausbau (Wohnraum)
- Kellerausbau (Wohnraum)
- Abfangen tragender Wände
- Anbauten (z. B. Wintergärten und Balkone)
- Nachträglicher Einbau von Heizräumen
- Nachträglicher Einbau von Heizöl- und Flüssiggas-Lagerstätten
- Veränderungen an der Abwasseranlage
Nein
- Dachdeckungen, wenn Farb- und Materialcharakter erhalten bleiben
- Erneuerung von Fenstern und Türen, sofern dies nicht zu Veränderungen an der Fassade führt
- Instandsetzungen und Verschönerungen
- Änderung der Installationen (Heizung, Wasser, Gas, etc.)
- Änderung oder Errichtung von nichttragenden und nicht aussteifenden Innenwänden
- Ausbau von Keller und Dach zu lediglich vorübergehend nutzbaren Räumen, z. B. Hobby-, Partyraum, Sauna
- Anbringung bzw. Änderung von Dachflächenfenstern