Guter Anfang: Ihr EUROBAUSTOFF Fachhändler
Kommen Sie mit Ihren Ideen zu uns! Hier treffen Sie auf Markterfahrung, höchstes Produktund Praxiswissen und werden ausführlich und unverbindlich beraten – gewerkeübergreifend und herstellerneutral! Kein unverständliches Technik-Blabla, sondern nützliche Tipps, Materialien und Produkte zum Anschauen und Anfassen!
Vor und nach der Modernisierung
Professionalität ist Pflicht
Die Landesbauordnungen verpflichten jeden Bauherren zur fachgerechten Ausführung aller Maßnahmen, auch wenn diese nicht genehmigungspflichtig sind. Bei Elektroinstallationen z.B. ist die Ausführung durch Fachleute sogar vorgeschrieben.
Beruhigend: Profis an Bord
Außerdem empfehlen wir Ihnen bewährte Profipartner aus Ihrer Region. Handwerker und Fachfirmen, bei Bedarf Architekten und Statiker, unsere Energiefachberater und Fachbereichs-Experten – mit ihrer Hilfe gelingen auch komplexe Projekte, an denen mehrere Gewerke beteiligt sind. Mit Gewährleistungsanspruch!
Ein Architekt spart Zeit, Geld, Nerven
Größere Projekte wie der Ausbau eines Dachgeschosses sollte man nicht alleine koordinieren. Ein Architekt kümmert sich um Bauanträge und Baugenehmigungsverfahren, er plant, schlägt Alternativen vor, koordiniert Termine, überwacht die Qualität und liefert Ihnen am Ende das Objekt schlüsselfertig ab. Sicher – ein Architekt will honoriert sein. Doch was an Leistungen, geschonten Nerven und gespartem Geld dagegen steht, lohnt den Aufwand allemal!
Genehmigung – ja oder nein?
Eine entscheidende Frage, die Sie vorab klären müssen. Grundsätzlich gilt: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Ansonsten unterscheiden die Landesbauordnungen zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Modernisierungsmaßnahmen.
Wofür Sie eine Genehmigung brauchen:
- Fassaden-Renovierung mit starken Farb- und Formänderungen
- Änderung der Dachneigung
- Änderungen der Dachflächen (z.B. durch Gauben und Dachterrassen)
- Dachausbau zu Wohnraum
- Kellerausbau zu Wohnraum
- Abfangen tragender Wände
- Anbauten, wie Wintergärten und Balkone
- nachträglicher Einbau von Heizräumen
- nachträglicher Einbau von Heizöl- und Flüssiggas-Lagerstätten
- Veränderungen an der Abwasseranlage
Nicht genehmigungspflichtig sind u.a.:
- Instandsetzungen und Verschönerungen
- Dachdeckungen, wenn Farb- und Materialcharakter erhalten bleiben
- Erneuerung von Fenstern und Türen, sofern dies nicht zuVeränderungen an der Fassade führt
- Änderung oder Errichtung von nichttragenden und nicht aussteifendenInnenwänden
- Ausbau von Keller und Dach zu lediglich vorübergehend nutzbarenRäumen, z.B. Hobby-, Partyraum, Sauna
- Änderung der Installationen
- Anbringung bzw. Änderung von Dachflächenfenstern