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Richtige Vorgehensweise ist sehr wichtig

Jeder Neubau in Deutschland hat laut Studien 21 Baumängel, so die Stiftung Warentest. Grund genug für clevere Bauherren, schon im Vorfeld auf eine möglichst detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung Wert zu legen und zusätzlich mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle durch einen Bausachverständigen auf Nummer sicher zu gehen. Doch was ist zu tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Die EUROBAUSTOFF Fachhändler geben hierzu wichtige Hinweise und Tipps.

Plötzlich steht Wasser im Keller aufgrund einer mangelhaften Abdichtung, an den Wänden bildet sich dunkle Flecken, die auf Schimmel hinweisen - der Begriff Baupfusch umfasst alle Ursachen, die - früher oder später - zu Bauschäden führen. Seien es Architektenfehler, schlampig arbeitende Handwerker oder, relativ selten, fehlerhaftes Baumaterial. Ein Baumangel liegt vor, wenn das in Auftrag gegebene Haus oder eine einzelne Bauleistung nicht die vereinbarten Eigenschaften hat, die, bestenfalls, in einer genauen Bau- und Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Weicht der Istzustand vom vereinbarten Sollzustand ab, liegt ein Baumangel nach § 623 BGB vor.

Baumängel: Erkennen, Dokumentieren, Reklamieren, Sanieren

Baumängel lassen sich frühestmöglich feststellen, wenn die Bauausführung fortlaufend überwacht wird, am besten durch einen erfahrenen Experten. Der Baufortschritt sollte möglichst genau fotografisch dokumentiert werden. Alle festgestellten Mängel gilt es schriftlich zu dokumentieren, schwerwiegende Mängel am besten gleich per Einschreiben, um den Reklamationszeitpunkt bei einem späteren Streitfall genau belegen zu können. Für die Nachbesserung müssen klare Fristen gesetzt werden. Reagiert der Bauunternehmer oder Handwerker nicht, dann ist eine Nachfrist zu setzen. Wird der Mangel vom Handwerker, trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Nachfrist nicht beseitigt, kann der Bauherr beispielsweise vom Vertrag zurücktreten, die vereinbarte Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Alle Einzelheiten hierzu sind im § 634 ff BGB geregelt, alles in allem für den Laien nicht leicht verständlich. Ansprüche wegen Baumängeln sollten deshalb immer mit anwaltlichem Beistand geltend gemacht werden, der im Baurecht erfahren und versiert ist.

EUROBAUSTOFF-Lesetipp für Bauherren:

Die Stiftung Warentest hat einen Baustellen-Check entwickelt. Er zeigt auf 100 Seiten die schlimmsten Bausünden und klassifiziert sie nach dem HEV-Prinzip.

  • H wie Häufigkeit: Wie oft trifft dieser Baumangel auf?
  • E wie Erkennbarkeit: Welchen Aufwand müssen Bauherren treiben, um den Pfusch zu erkennen?
  • Und V wie Verdeckungsgefahr: Wie wahrscheinlich ist es, dass man an der Nase herumgeführt wird?

Mit diesem Buch gibt die Stiftung Warentest privaten Bauherren einen praktischen Leitfaden an die Hand. „Baupfusch“ erklärt die Möglichkeiten der Qualitätskontrolle und bewahrt Bauherrn vor Fehlern. Er zeigt die häufigsten Bausünden und erklärt, wie ein Mangel sachgerecht behoben wird. Wie Konflikte gütlich oder vor Gericht zu lösen sind, ist ein weiteres Thema. Adressen und Musterdokumente geben weitere Hilfestellungen. Das Buch „Baupfusch – Erkennen, Reklamieren, Sanieren“ hat 240 Seiten und ist für 24,90 Euro im Buchhandel erhältlich oder kann unter www.test.de/baupfusch bestellt werden.